Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen können sich damit 50% der Kursgebühr (max. 500 €) erstatten lassen. Der Bildungsscheck 2.0 kann pro Person einmal im Kalenderjahr beantragt werden.
Alle weiteren Informationen und Antragshilfen finden Sie im Weiterbildungsportal von NRW unter https://www.weiterbildung.nrw.de/buergerinnen/finanzierung/bildungsscheck-2

