Bildungscheck 2.0

Seit dem 1. Februar 2026 steht eine Förderung, der Bildungscheck 2.0, finanziert aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Sozialfonds, wieder zur Verfügung.

Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen können sich damit 50% der Kursgebühr (max. 500 €) erstatten lassen. Der Bildungsscheck 2.0 kann pro Person einmal im Kalenderjahr beantragt werden.

Alle weiteren Informationen und Antragshilfen finden Sie im Weiterbildungsportal von NRW unter https://www.weiterbildung.nrw.de/buergerinnen/finanzierung/bildungsscheck-2

 

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