Bildungsförderung

Bildungsurlaub/Bildungszeit

Kulturelle und berufliche Weiter- und Fortbildungen im staatlich anerkannten Bildungswerk Alanus Werkhaus sind nach dem Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) – als Bildungsurlaub in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Saarland und Baden-Württemberg anerkannt.

Bildungsurlaub/Bildungszeit gibt Ihnen die Möglichkeit, jedes Jahr bis zu fünf Tage während Ihrer Arbeitszeit an Seminaren der beruflichen und politischen Weiterbildung teilzunehmen. Diese Bildungsfreistellung wird in allen Bundesländern – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen – angeboten.

Die gesetzlichen Grundlagen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Detaillierte Informationen zum Thema »Bildungsurlaub/Bildungszeit« in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier.

Falls Sie nicht aus NRW, dem Saarland oder Baden-Württemberg kommen (bzw. Ihre Arbeitsstätte in diesen Bundesländern liegt), prüfen wir gern, ob die Anerkennung unserer Weiterbildung für Ihr Bundesland möglich ist. Bitte wenden Sie sich dazu an weiterbildung(at)alanus.edu

Die einzelnen Schritte zum Antrag auf Bildungsurlaub finden Sie hier. Weitere Informationen zur individuellen Bildungsförderung finden Sie unter diesem Link.

Bildungscheck 2.0

Seit dem 1. Februar 2026 steht eine Förderung, der Bildungscheck 2.0, finanziert aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Sozialfonds, wieder zur Verfügung.

Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen können sich damit 50% der Kursgebühr (max. 500 €) erstatten lassen. Der Bildungsscheck 2.0 kann pro Person einmal im Kalenderjahr beantragt werden.

Alle weiteren Informationen und Antragshilfen finden Sie im Weiterbildungsportal von NRW.

KOMPASS-Förderung

Das Programm KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unterstützt Solo-Selbstständige dabei, sich krisenfest und zukunftssicher aufzustellen. Sie erhalten einen finanziellen Zuschuss von maximal 4.500 € zu einer für sie passenden Weiterbildung. Eine Förderung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich.

KOMPASS richtet sich an Solo-Selbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigen und ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb (51%) betreiben. Außerdem sind unständig Beschäftigte und solche mit einer befristeten Beschäftigung bis zu 14 Wochen angesprochen. Man darf auch Gesellschafter einer Personen-, Kapitalgesellschaft oder einer Genossenschaft sein, um die Förderung beantragen zu können.

Für die KOMPASS-Förderung ist es wichtig, rechtzeitig einen Beratungstermin bei einer offiziellen Anlaufstelle (Übersicht über die derzeit aktiven Anlaufstellen des Programms) zu vereinbaren, in dem individuell über Ihre Förderung entschieden wird. Nach Bewilligung der Förderung erhalten Sie einen Qualifizierungsscheck. Wichtig zu wissen ist, dass dieser nur für Weiterbildungen genutzt werden kann, zu denen Sie sich noch nicht angemeldet haben und die noch nicht begonnen haben. Bei der Terminierung des Beratungsgesprächs sollen Sie außerdem berücksichtigen, dass die Weiterbildung innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks durchgeführt worden sein muss. 

Weitere ausführliche Informationen zur KOMPASS-Förderung finden Sie auf der Website des Europäischen Sozialfonds für Deutschland und im kompakten Informationsflyer.

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