Bildungsförderung

Bildungsurlaub/Bildungszeit

Kulturelle und berufliche Weiter- und Fortbildungen im staatlich anerkannten Bildungswerk Alanus Werkhaus sind nach dem Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) – als Bildungsurlaub in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Saarland und Baden-Württemberg anerkannt.

Bildungsurlaub/Bildungszeit gibt Ihnen die Möglichkeit, jedes Jahr bis zu fünf Tage während Ihrer Arbeitszeit an Seminaren der beruflichen und politischen Weiterbildung teilzunehmen. Diese Bildungsfreistellung wird in allen Bundesländern – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen – angeboten.

Die gesetzlichen Grundlagen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Detaillierte Informationen zum Thema »Bildungsurlaub/Bildungszeit« in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier.

Falls Sie nicht aus NRW, dem Saarland oder Baden-Württemberg kommen (bzw. Ihre Arbeitsstätte in diesen Bundesländern liegt), prüfen wir gern, ob die Anerkennung unserer Weiterbildung für Ihr Bundesland möglich ist. Bitte wenden Sie sich dazu an weiterbildung(at)alanus.edu

Die einzelnen Schritte zum Antrag auf Bildungsurlaub finden Sie hier. Weitere Informationen zur individuellen Bildungsförderung finden Sie unter diesem Link.

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