Kennen Sie die KOMPASS-Förderung?

Lassen Sie sich bis zu 4.500 € Ihrer Weiterbildungskosten erstatten.

Für viele Selbständige ist Weiter- und Fortbildung essenziell, um im Wettbewerb bestehen zu können und den kreativen Horizont mit frischen Impulsen zu versorgen.
Doch die Kosten dafür zu decken, ist gerade für Solo-Selbstständige nicht einfach. Deshalb haben wir auch 2026 Kurse im Programm, deren Kosten Sie sich ggf. erstatten lassen können. Möglich macht dies die KOMPASS-Förderung.

Was ist KOMPASS?

Das Programm KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unterstützt Solo-Selbstständige dabei, sich krisenfest und zukunftssicher aufzustellen. Sie erhalten einen finanziellen Zuschuss von maximal 4.500 € zu einer für sie passenden Weiterbildung. Eine Förderung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich.

An wen richtet sich KOMPASS?

KOMPASS richtet sich an Solo-Selbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigen und ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb (51%) betreiben. Außerdem sind unständig Beschäftigte und solche mit einer befristeten Beschäftigung bis zu 14 Wochen angesprochen. Man darf auch Gesellschafter einer Personen-, Kapitalgesellschaft oder einer Genossenschaft sein, um die Förderung beantragen zu können. Der maximale Zuschuss beträgt 4.500 €. 

Wie gehen Sie vor?

Für die KOMPASS-Förderung ist es wichtig, rechtzeitig einen Beratungstermin bei einer offiziellen Anlaufstelle (Übersicht über die derzeit aktiven Anlaufstellen des Programms) zu vereinbaren, in dem individuell über Ihre Förderung entschieden wird. Nach Bewilligung der Förderung erhalten Sie einen Qualifizierungsscheck. Wichtig zu wissen ist, dass dieser nur für Weiterbildungen genutzt werden kann, zu denen Sie sich noch nicht angemeldet haben und die noch nicht begonnen haben. Bei der Terminierung des Beratungsgesprächs sollen Sie außerdem berücksichtigen, dass die Weiterbildung innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks durchgeführt worden sein muss. 

Wenn Sie die Kompassförderung beantragt haben, melden Sie sich bitte gleichzeitig bei uns an und vermerken „Kompassförderung“ im Kommentarfeld auf dem Anmeldeformular. Wir reservieren Ihnen dann Ihren Kursplatz, senden Ihnen die verbindliche Buchungsbestätigung jedoch erst nach Bewilligung der Förderung zu. Bitte informieren Sie uns dazu über die Entscheidung zur Förderung.

Welche unserer Kurse erfüllen die Bedingungen zur Förderung?

1. Kunst als Tool?  
Wirkungskraft im Coaching vertiefen (13.04. - 09.09.2026 )

2. Coachen mit Kunst
Ausbildung zum kunstbasierten Coach (03.09.2026 - 23.01.2027)

3. Arbeiten mit dem Triggertool
Kreative Zugänge im Coaching (27. - 29.06.2026)

4. Zertifikatskurs Künstlerische Prozessbegleitung – Teil I
Praxis und Reflexion von Schaffensprozessen (05.04. - 30.07.2027) 

5. Zertifikatskurs Künstlerische Prozessbegleitung – Teil II
Transfer und Anwendung im Beruf - Künstlerische Prozesse anleiten (13.04.2026 - 02.07.2027)

Angestellte können diese Kurse übrigens als Bildungsurlaub buchen.


Weitere ausführliche Informationen zur KOMPASS-Förderung finden Sie auf der Website des Europäischen Sozialfonds für Deutschland und im kompakten Informationsflyer.

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