Der zweite Teil der Zertifikatsweiterbildung zur Künstlerischen Prozessbegleitung konzentriert sich auf den praktischen Einsatz von künstlerischem Handeln in den beruflichen Kontext. Sie lernen praxisnah, künstlerische Prozesse anzuleiten sowie kreativ und zielgerichtet als wertvolles Instrument in der Arbeit mit Einzelpersonen, Gruppen und Institutionen einzusetzen.
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Der Transfer in verschiedenste Berufsfelder – ob in der sozialen Arbeit, der Pädagogik oder in der Teamentwicklung – steht dabei im Mittelpunkt. Sie lernen mit künstlerischen Impulsen zu unterrichten und Workshops zu leiten. Sie werden als Begleiter:innen von Menschen in verschiedensten Lebens- und Arbeitssituationen geschult und erlernen Methoden für den Einsatz in unterschiedlichen Lern- und Beratungssettings. Die intuitive Entwicklung und die Fähigkeit, kreative Potenziale in anderen zu wecken und zu fördern, sind zentrale Themen.
Wir empfehlen im Vorfeld die Teilnahme Zertifikatskurs: Künstlerische Prozessbegleitung – Teil 1: Praxis und Reflexion von Schaffensprozessen. Die in diesem ersten Teil gewonnenen Erkenntnisse und Fähigkeiten dienen als Ausgangspunkt für den Transfer und die Anwendung im zweiten Teil, sind allerdings keine notwenige Vorrausetzung. Sollten Sie bereits über umfängliche künstlerische Vorerfahrung verfügen, beispielsweise durch die Teilnahme an unseren Jahreskursen, ist eine direkte Teilnahme am zweiten Kurs möglich. Setzten Sie sich dafür mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gerne. Für den Erwerb des Zertifikats ist die Teilnahme an beiden Teilen erforderlich.
„Teil 2: Transfer und Anwendung im Beruf“ umfasst insgesamt drei Module mit folgenden Schwerpunkten und Zielen:
Die drei Module im Überblick:
13. – 17.04.2026
18. – 21.05.2026
29.06. – 02.07.2026
Die Weiterbildung richtet sich an Menschen, die ihre künstlerischen Fähigkeiten vertiefen und in ihren beruflichen Alltag integrieren möchten. Sie eignet sich besonders für:
Die Weiterbildung schließt mit einem Zertifikat ab. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an Teil 1 und Teil 2 sowie eine eigenständige Projektarbeit während der Weiterbildung.
Dieser Kurs kann in NRW, Baden-Württemberg und dem Saarland nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz offiziell als Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin beantragt werden.
Drei Module:
13. – 17.04.2026 //
18. – 21.05.2026 //
29.06. – 02.07.2026,
jeweils erster Tag 14:00 – 19:00 Uhr, 10:00 – 18:00 Uhr, letzter Tag 09:00 – 13:00 Uhr
Frühbucherpreis bis 09.04.2025:
1.490 Euro
Spätbucherpreis ab 10.04.2025:
1.660 Euro
Eine Ratenzahlung ist möglich:
3 Raten à 502 Euro im Frühbucherpreis
3 Raten à 559 Euro im Spätbucherpreis